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Ab 1.1.2009 Fahrtkostenerstattung -,35 €/km Fahrtkostenerstattung für Beschäftigte in der Landeskirche, die mit ihrem privateigenen Kraftfahrzeug (>600ccm) genehmigte Dienstreisen oder Dienstgänge unternehmen jetzt -,35 €/km seither waren es -,30 €/km. Die anderen geltenden Erstattungssätze bleiben unberührt.
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